Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich verlängert werden, ohne dass gegen das gesetzliche Befristungsverbot verstoßen wird. Unschädlich ist es nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm dabei, dass im Anschlussvertrag eine Lohnerhöhung vorgesehen ist. Die Richter schlossen sich nicht der Ansicht des Arbeitnehmers an, der in dem Anschlussvertrag einen unzulässig befristeten Zweitvertrag sehen wollte, womit letztlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen hätte.
Vielmehr, so das Gericht, müsse der Anwendungsbereich des Befristungsverbots dahingehend ausgelegt werden, dass Anschlussverträge in bestimmten Fällen neue Vertragsvereinbarungen beinhalten können. Dies gilt zumindest dann, wenn die Neuerungen ausschließlich zum Vorteil des Arbeitnehmers gelten.