Facebook verstößt gegen Verbraucherrecht
Facebook-Nutzer müssen anonym bleiben dürfen.
Das Landgericht Berlin kam zu der Überzeugung, dass verschiedene Facebook-Voreinstellungen gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Zu den unwirksamen Voreinstellungen gehöre beispielsweise der bereits aktivierte Ortungsdienst, wodurch der Aufenthaltsort der Facebook-App-Nutzer für ihre Chat-Partner angezeigt wird.
Zudem seien auch verschiedene Klauseln aus den Facebook-Nutzungsbedingungen unwirksam. Nach einer Klausel verpflichten sich die User des beliebten sozialen Netzwerks dazu, nur ihren echten Namen zu verwenden. Das Landgericht stellte jedoch mit diesem Urteil klar, dass Facebook-Nutzern auch eine anonyme Teilnahme durch die Verwendung eines Pseudonyms erlaubt werden müsse.
Zudem seien auch verschiedene Klauseln aus den Facebook-Nutzungsbedingungen unwirksam. Nach einer Klausel verpflichten sich die User des beliebten sozialen Netzwerks dazu, nur ihren echten Namen zu verwenden. Das Landgericht stellte jedoch mit diesem Urteil klar, dass Facebook-Nutzern auch eine anonyme Teilnahme durch die Verwendung eines Pseudonyms erlaubt werden müsse.
LG Berlin, Urteil LG Berlin 16 O 341 15 vom 16.01.2018
Normen: §§ 307, 309 BGB, §§ 4, 4a BDSG, §§ 12, 13 TMG