EuGH zum Betreiben einer Facebook-Fanpage

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage sind für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mitverantwortlich.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer verantwortlich sind. Die Datenschutzbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats kann daher sowohl gegen den Betreiber der Fanpage als auch gegen die jeweilige Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen. Dies führt zu einem umfassenderen Schutz für die Besucher von Fanpages.
 
EuGH, Urteil EuGH C 210 16 vom 05.06.2018
[bns]