16.03.2026
Anstieg bösgläubiger Markenanmeldungen
"Seit Mitte 2025 häufen sich Markenanmeldungen, bei denen sich Zweifel an der Redlichkeit des Anmelders aufdrängen. Teilweise werden Zeichen angemeldet, die Dritte bereits ohne Registerschutz am Markt nutzen - offenbar, um diese nach Eintragung unter Druck zu setzen. Als Ursachen gelten insbesondere KI-gestützte Recherchemöglichkeiten sowie Blockademechanismen mancher Online-Verkaufsplattformen zugunsten eingetragener Marken.
Das DPMA prüft Markenanmeldungen bei entsprechenden Verdachtsmomenten auf eine mögliche Bösgläubigkeit des Anmelders gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG. Vor einer Zurückweisung erhalten Anmelder Gelegenheit zur Stellungnahme.
Unternehmen ohne Registermarke sollten eine Anmeldung prüfen und relevante Register aufmerksam prüfen."
Quelle: DPMA-Newsletter 1/2026
Dr. Frank Däbritz, 16.03.2026


