19.03.2024
Förderung für KMU - WIPANO - für Patente/Gebrauchsmuster - und nachfolgende Verwertungstätigkeiten
Die bekannte und viel genutzte WIPANO-Förderung geht in eine nächste Runde. In der neuen Förderperiode bis 2027 wurde das Antragsprozedere weiter vereinfacht. Gefördert werden:
- Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie vorherige Neuheitsrecherche und zugehörige Beratung/Strategieauswahl
- von KMU (1 Mitarbeiter bis maximal 1000 Mitarbeiter),
- die in den letzten drei Jahren kein Patent/Gebrauchsmuster angemeldet haben
- KMU: ausschließlich im Haupterwerb betrieben; Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- Amtsgebühren/Verlängerungsgebühren
In einem nachfolgenden Modul 2 können sogar gefördert werden:
- Prototypen-Anfertigung (über Dienstleister),
- Marken- und Designanmeldung
- Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen/Geheimhaltsunvereinbarungen/Verwertungsvereinbarungen
- Freedom-to-Operate-Recherche
- Kollisionsrecherchen, Marktrecherchen
Genauere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter folgendem LINK.
Bei Fragen hierzu, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Dr. Frank Däbritz, Patentanwalt